Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub oder der Versuch einer solchen Tat und Vandalismus sind die versicherten Gefahren in der Hausratversicherung.


Eine Entschädigung wird gezahlt wenn der versicherte Hausrat  durch die genannten Gefahren zerstört oder beschädigt wird, abhanden kommt oder Folgeschäden entstehen.
Fahrraddiebstahl, Erhöhung der Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, Erhöhung der Entschädigungsgrenzen für Überspannungsschäden und
Elementarschäden (Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Überschwemmung, Vulkanausbruch, Lawinen) werden durch besondere Beantragung und durch Zuschläge versicherbar.

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